Vorschriften für die Sicherheit

Musterbauordnung (MBO)

Die MBO ist die von den deutschen Bundesländern gemeinsam erarbeitete Grundlage für die Landesbauordnungen. In ihr sind die brandschutztechnischen Schutzziele festgeschrieben.

Der § 3 MBO (Musterbauordnung) schreibt vor, bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben oder Gesundheit, nicht gefährdet werden. In Bezug auf den Brandschutz wird in §17 MBO festgelegt, bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten und instand zu halten,

 

dass der Entstehung und Ausbreitung von Schadenfeuern vorgebeugt wird und bei einem Brand wirksame Löscharbeiten und die Rettung von Menschen und Tieren möglich werden. Hieraus ist eine allgemeine Instandhaltungspflicht abzuleiten, die sich in allen Landesbauordnungen widerspiegelt. Sie bezieht sich insbesondere auf die Komponenten des baulichen Brandschutzes und umfasst auch die Instandhaltung, die Wartung und - wenn nötig - die Reparatur von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.Textende